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iGOZ


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Wirtschaft Medizin
Entwickler PADline GmbH
Frei

iGOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte mit Kommentar der Bundeszahnärztekammer

Mit iGOZ wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mobil – jederzeit und überall griffbereit. Der ganz besondere Mehrwert von iGOZ ist der integrierte Kommentar der Bundeszahnärztekammer. Gezielte Erläuterungen, Hinweise und Berechnungsempfehlungen helfen, die GOZ korrekt anzuwenden.

iGOZ enthält neben der GOZ auch diejenigen Leistungen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die in der Zahnarztpraxis abgerechnet werden. Per Volltextsuche ist es möglich, in den Leistungsbeschreibungen zu recherchieren. Mit einem Filter können Sie die Auswahl treffen, ob Sie in der GOZ oder der GOÄ suchen wollen. Steht im Rechercheergebnis der Kippschalter auf „Leistung“, sehen Sie die Leistungsnummer, den Leistungstext und das Kapitel, zu dem die Leistung gehört. Müssen bei der Abrechnung einer Leistung Ausschlussregeln beachtet oder weitere Informationen angegeben werden, erfahren Sie das über den Informationsbutton. Der Kommentarbutton führt in der GOZ direkt auf die Kommentierung der Bundeszahnärztekammer – sowohl im Leistungs- als auch im Paragraphenteil. Steht der Kippschalter auf „Rechner“, erscheint der Punktwert der Leistung. Einfach-, mittleren Standard- und Höchstsatz ermitteln Sie mit einem Drehrad. Für den schnellen Überblick können Sie besonders häufig erbrachte Leistungen in einer Favoritenliste speichern.

Entwickelt wurde iGOZ vom Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die PADline GmbH hat die Entwicklung als iOS-Entwickler unterstützt. Der PVS Verband ist der Dachverband der bundesweit 14 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen Dienstleistungen „von Ärzten für Ärzte“ rund um das privatärztliche und -zahnärztliche Honorarmanagement anbieten. Die BZÄK ist die Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene. Mitglieder der BZÄK sind die Zahnärztekammern der Bundesländer. Die PADline GmbH ist als Tochtergesellschaft und Telematik-Dienstleister der Privatärztlichen Verrechnungsstellen verantwortlich für IT-Lösungen im Telematikbereich der Privatliquidation medizinischer Leistungen.

Hinweis:
In iGOZ werden Rechtsvorschriften wiedergegeben. Der Nutzer darf darauf vertrauen, dass der Herausgeber größte Mühe und Sorgfalt darauf verwendet hat, die geltenden Vorschriften korrekt wiederzugeben. Fehler sind dennoch nicht auszuschließen. Deshalb kann der Herausgeber keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten und Angaben übernehmen; eine Verpflichtung oder Haftung kann aus ihnen nicht herbeigeführt werden.